Nicht reinfallen bei „Werkverträgen“ und „Verleih“ von Arbeitnehmer/Innen - Gefahr von Scheinselbständigkeit erkennen!
Termin: | 23.09.2025 16:00 - 18:00 |
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Ort: | Kreishandwerkerschaft Cloppenburg |
Dozent: | RAin Cornelia Höltkemeier vom LV Bau in Hannover |
Reicht es, einen Werkvertrag abzuschließen oder besteht trotzdem die Gefahr einer nicht genehmigten Arbeitnehmerüberlassung? Welche Anforderungen an einen Werkvertrag bestehen, um Scheinselbständigkeit zu vermeiden?
Im Seminar werden die relevanten Fragestellungen im Betriebsalltag besprochen:
-Große Gefahr bei „verdeckter Arbeitnehmerüberlassung“: Wann liegt trotz Werkvertrag nicht genehmigte Arbeitnehmerüberlassung vor?
-Ich setze einen Subunternehmer ein – Vorsicht: verschärfte Prüfung der Scheinselbständigkeit
-Was setzt ein Werkvertrag voraus – hat dies Einfluss auf meine Vertragsgestaltung?
-Wann muss ich mit meinen Arbeitnehmern, die ich bei Dritten einsetzen will, Sondervereinbarungen schließen?
-Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Werkvertrag in der tatsächlichen Umsetzung doch Arbeitnehmerüberlassung ist?
Innungsmitglieder zahlen 85,00€ / Nichtinnungsmitglieder 100,00€
Im Seminar werden die relevanten Fragestellungen im Betriebsalltag besprochen:
-Große Gefahr bei „verdeckter Arbeitnehmerüberlassung“: Wann liegt trotz Werkvertrag nicht genehmigte Arbeitnehmerüberlassung vor?
-Ich setze einen Subunternehmer ein – Vorsicht: verschärfte Prüfung der Scheinselbständigkeit
-Was setzt ein Werkvertrag voraus – hat dies Einfluss auf meine Vertragsgestaltung?
-Wann muss ich mit meinen Arbeitnehmern, die ich bei Dritten einsetzen will, Sondervereinbarungen schließen?
-Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Werkvertrag in der tatsächlichen Umsetzung doch Arbeitnehmerüberlassung ist?
Innungsmitglieder zahlen 85,00€ / Nichtinnungsmitglieder 100,00€
alle Interessierten
WM_Höltkemeier_II_25
Lehrgangsgebühr
85,00 €