Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Wiederholungsschulung
Termin: | 17.11.2025 07:45 - 16:30 |
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Ort: | Kreishandwerkerschaft Vechta |
Die Sachkunde einer Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (im Folgenden EffT) gilt nicht unbegrenzt. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, erhalten EffT in dieser Schulung die vorgeschriebene regelmäßige Unterweisung. Grundlage hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz (§ 12) sowie die Betriebssicherheitsverordnung (§ 8), die regelmäßige Unterweisungen bzw. Auffrischungsschulungen zur Wahrung der Sachkunde vorschreiben. Zusätzlich fordern die Norm DIN VDE 0105-100 sowie die DGUV Vorschrift 1 (§ 4.1) eine Aktualisierung von Wissen und praktischen Fähigkeiten.
Durch die Teilnahme an dieser Auffrischungsschulung sichern Elektrofachkräfte ihren rechtlich anerkannten Nachweis gegenüber Auftraggebern und Berufsgenossenschaften. Wir empfehlen, die Schulung etwa alle zwei Jahre zu absolvieren.
Inhalt:
- DGUV Vorschrift 3
- evtl. Änderungen in den Normungen
- Gefahren des elektrischen Stroms und Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Brandschutz in elektrischen Anlagen
- Praktische Übungen
- Messen der elektrischen Grundgrößen Spannung, Strom und Widerstand
Durch die Teilnahme an dieser Auffrischungsschulung sichern Elektrofachkräfte ihren rechtlich anerkannten Nachweis gegenüber Auftraggebern und Berufsgenossenschaften. Wir empfehlen, die Schulung etwa alle zwei Jahre zu absolvieren.
Inhalt:
- DGUV Vorschrift 3
- evtl. Änderungen in den Normungen
- Gefahren des elektrischen Stroms und Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Brandschutz in elektrischen Anlagen
- Praktische Übungen
- Messen der elektrischen Grundgrößen Spannung, Strom und Widerstand
Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten
EffT - Wiederholung
Lehrgangsgebühr
Innungsmitglied
300,00 €
Nicht-Innungsmitglied
350,00 €