Meistervorbereitungskurs Kfz Teil 2 (Vollzeit)
| Termin: | 24.01.2028 - 26.04.2028 07:45 - 15:15 |
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Der Vollzeitkurs bereitet auf die schriftliche Meisterprüfung im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk (Teil 2) vor. Die Inhalte gliedern sich nach der Meisterprüfungsverordnung in drei Handlungsfelder, die technische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Kompetenzen verknüpfen:
HF 1 – Kundenorientierung: Anforderungen von Kunden analysieren, technische Lösungen erarbeiten und verständlich anbieten
HF 2 – Leistungserbringung: Betriebliche Leistungen planen, erstellen, kontrollieren, übergeben und abrechnen; Kalkulation, Zeitplanung und Auftragsdurchführung
HF 3 – Betriebsführung: Einen Kfz-Betrieb führen und organisieren; Personalmanagement, betriebliche Kennzahlen, Marketing und Qualitätsmanagement
Ergänzend werden folgende Pflichtschulungen durchgeführt:
• AU-Lehrgang (1–1,5 Tage)
• Schulung Hochvoltfahrzeuge (2 Tage)
• Schulung Klimaanlagen (1 Tag)
• Schulung Airbag und Gurtstraffer (1 Tag)
Der Kurs findet montags bis donnerstags von 07:45 bis 15:15 Uhr statt. Freitags von 7:45 bis 13:15 Uhr.
HF 1 – Kundenorientierung: Anforderungen von Kunden analysieren, technische Lösungen erarbeiten und verständlich anbieten
HF 2 – Leistungserbringung: Betriebliche Leistungen planen, erstellen, kontrollieren, übergeben und abrechnen; Kalkulation, Zeitplanung und Auftragsdurchführung
HF 3 – Betriebsführung: Einen Kfz-Betrieb führen und organisieren; Personalmanagement, betriebliche Kennzahlen, Marketing und Qualitätsmanagement
Ergänzend werden folgende Pflichtschulungen durchgeführt:
• AU-Lehrgang (1–1,5 Tage)
• Schulung Hochvoltfahrzeuge (2 Tage)
• Schulung Klimaanlagen (1 Tag)
• Schulung Airbag und Gurtstraffer (1 Tag)
Der Kurs findet montags bis donnerstags von 07:45 bis 15:15 Uhr statt. Freitags von 7:45 bis 13:15 Uhr.
Der Kurs richtet sich an Gesellinnen und Gesellen im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, die in Vollzeit die schriftliche Meisterprüfung ablegen möchten.
Finanzierung leicht gemacht – Meister-BAföG nutzen!
Alle unsere Meisterkurse sind über das Aufstiegs-BAföG förderfähig und das lohnt sich erheblich. 50 % der Lehrgangsgebühren werden als direkter Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die verbleibenden 50 % erhalten Sie als zinsgünstiges Darlehen, von dem bei erfolgreichem Abschluss nochmals bis zu 50 % erlassen werden.
Beispielrechnung (fiktiver Kursbetrag: 8.000,00 €):
Zuschuss (50 %, nicht rückzahlbar) 4.000,00 €
Verbleibendes Darlehen 4.000,00 €
Darlehenserlass bei Bestehen (50 % des Darlehens) 2.000,00 €
Tatsächlich zu zahlender Restbetrag 2.000,00 €
Für viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Aufstiegs-BAföG der entscheidende Schritt auf dem Weg zum Meistertitel.
Alle unsere Meisterkurse sind über das Aufstiegs-BAföG förderfähig und das lohnt sich erheblich. 50 % der Lehrgangsgebühren werden als direkter Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die verbleibenden 50 % erhalten Sie als zinsgünstiges Darlehen, von dem bei erfolgreichem Abschluss nochmals bis zu 50 % erlassen werden.
Beispielrechnung (fiktiver Kursbetrag: 8.000,00 €):
Zuschuss (50 %, nicht rückzahlbar) 4.000,00 €
Verbleibendes Darlehen 4.000,00 €
Darlehenserlass bei Bestehen (50 % des Darlehens) 2.000,00 €
Tatsächlich zu zahlender Restbetrag 2.000,00 €
Für viele unserer Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist das Aufstiegs-BAföG der entscheidende Schritt auf dem Weg zum Meistertitel.
Teil 2 - Kfz
Lehrgangsgebühr
4.750,00 €